Dieser wunderbare Zweizimmerappartement mit Südausrichtung bietet seinen Gästen die besten Ausblicke und Annehmlichkeiten, da er auf das Kronjuwel von Jávea und die goldenen Sande des Arenal-Strandes blickt. Mit den Gartentüren des Komplexes, die sich zum Arenal öffnen, befinden Sie sich buchstäblich nur wenige Meter von allem entfernt, was Jávea zu bieten hat.
Im Inneren bietet die Wohnung zwei geräumige Schlafzimmer, eines mit Doppelbett und ein anderes mit zwei Betten, mit der Möglichkeit eines fünften Klappbettes bei Bedarf. Der geräumige Wohn-Essbereich öffnet sich zur Terrasse mit Blick auf Pool und Gärten und ist perfekt zum Draußenessen. Die Küche ist modern und verfügt über alle notwendigen Haushaltsgeräte, um Mahlzeiten für die Familie zuzubereiten und zu kochen. Die Küche ist modern und verfügt über alle notwendigen Haushaltsgeräte, um Mahlzeiten für die Familie zuzubereiten und zu kochen. Die Wohnung verfügt auch über Heiz- und Kühlklimaanlagen im Wohnzimmer und Flur sowie Deckenventilator in den Schlafzimmern.
Die hervorragende Lage von La Gavina, nur wenige Meter vom Strand entfernt, ermöglicht es den Gästen, einen problemlosen und vielleicht sogar autofreien Urlaub zu verbringen. Der reizvolle Hafen und die historische Altstadt von Jávea befinden sich in weniger als 3 km Entfernung, und es gibt auch hervorragende Golfplätze in einem Radius von 20 Minuten.
Wichtige Hinweise - 1/ Bitte beachten Sie, dass in dieser Unterkunft keine Gruppen von Personen unter 25 Jahren zugelassen sind. Diese Regel gilt nicht für Familien, die mit Kindern oder jüngeren Personen reisen, die von Erwachsenen begleitet werden, die ebenfalls in der Unterkunft übernachten. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderung und Bestätigung der Buchung wird Ihnen bei Ankunft der Zutritt zur Unterkunft verweigert und Sie verlieren jeglichen Anspruch auf Rückerstattung.
2/ Winterbuchungen zwischen dem 1. November und dem 31. März mit einer Dauer von mehr als 31 Nächten erhalten einen Sonderrabatt und BEINHALTEN NICHT die Kosten für Strom und Wasser sowie den wöchentlichen Bettwäschewechsel. Die Nutzung der Dienstleistungen wird bei Abreise bezahlt.
Für Aufenthalte von mehr als 10 Tagen, wie es das spanische Gesetz vorschreibt, ist es erforderlich, einen Mietvertrag für eine Nicht-Hauptwohnung oder vorübergehende Unterkunft zu unterzeichnen
(Handelsregister Nr.: EGVT-478-A)