Reiserücktrittsversicherung

Reisen Sie beruhigt mit der Allursachen-Versicherung, einschließlich COVID-19-Erkrankungen!

 

Iberimo hat sich für Mutuaide entschieden, um Ihren Urlaub zu versichern

Sie möchten eine Reiserücktrittsversicherung für Ihren Aufenthalt abschließen? Das ist ganz einfach!

Prüfen Sie im Detail die angebotenen Leistungen und entdecken Sie alle Bedingungen der Deckung. Achtung! Ihre Kreditkarte, die bestimmte Risiken bei Reisen abdeckt, schützt Sie nicht auf die gleiche Weise.

Dieses Dokument ist eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Merkmale des Produkts. Es berücksichtigt nicht Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anfragen. Vollständige Informationen zu diesem Produkt finden Sie in den vorvertraglichen und vertraglichen Unterlagen.

 

Iberimo Multirisque Confort ist eine individuelle Versicherungspolice, die darauf abzielt, den Versicherten während und auf seiner Reise abzusichern.

STORNIERUNG AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN

  • Bis zu 5.000 € pro Person und 15.000 € pro Ereignis
  • Stornierung wegen schwerer Krankheit (einschließlich im Falle einer Epidemie oder Pandemie), schwerem körperlichen Unfall oder Tod.
  • Stornierung bei Ablehnung des Boardings am Flughafen, Bahnhof, Busbahnhof oder Abfahrtshafen aufgrund von Temperaturmessung.
  • Stornierung bei fehlender Covid-19-Impfung.

STORNIERUNG AUS BELIEBIGEN GRÜNDEN

  • Bis zu 5.000 € pro Person und 15.000 € pro Ereignis.

REISEABBRUCH

  • Bis zu 4.000 € pro Person.

HAFTPFLICHT DES MIETERS

  • Körper-, Sach- und Folgeschäden, die Dritten aufgrund der Nutzung der Räumlichkeiten zugefügt wurden Bis zu 500.000 € pro Schadensfall.

OPTION SCHNEE

  • Pistenrettung: bis zu 5.000 €.
  • Rückerstattung von Skipässen: bis zu maximal 250 € pro Versicherter und Ereignis.
  • Verlust, Diebstahl und Bruch des Materials: bis zu 250 €.
  • Die Folgen des Ausfalls des Reiseveranstalters.
  • Bürgerkriege oder internationale Kriege, Unruhen, Volksbewegungen oder Streiks.
  • Die Folgen der Kernspaltung oder jegliche Strahlung aus einer Energiequelle mit radioaktiver Natur.
  • Epidemien, außer in den in der Garantie festgelegten Fällen, Naturkatastrophen und Umweltverschmutzung.
  • Medizinische Kosten im Wohnsitzland.

Die Hauptausschlüsse der Police sind:

Der Vertrag enthält außerdem bestimmte Einschränkungen:

  • Leistungen, die während der Reise nicht angefordert oder von uns nicht organisiert oder nicht mit uns abgestimmt wurden, berechtigen nachträglich nicht zu einer Rückerstattung oder Entschädigung.
  • Freiwillige Teilnahme eines Versicherten an Unruhen oder Streiks, Schlägereien oder Körperverletzungen.
  • Die Folgen der Einnahme von Medikamenten, Drogen, Betäubungsmitteln und ähnlichen Produkten, die nicht ärztlich verordnet wurden, sowie der missbräuchliche Gebrauch von Alkohol.
  • Jeder vorsätzliche Akt des Versicherten, der die Garantie des Vertrags auslösen könnte.
  • Vorbestehende Krankheiten, die diagnostiziert und/oder behandelt wurden und die innerhalb der 6 Monate vor der Anforderung von Hilfe hospitalisiert wurden und deren Verschlimmerung vorhersehbar war.
  • Nur die Garantien, die der abonnierten Formel entsprechen und auf der Reservierungsrechnung angegeben sind, stehen Ihnen zu.
  • Der Vertrag muss am Tag der Reisebuchung oder spätestens am Tag vor dem ersten Tag der Anwendung des Stornogebührenplans abgeschlossen werden.
  • Auf einem Vertrag müssen alle Versicherten dieselbe Formel abgeschlossen haben.
  • Der Versicherte muss in Europa, in den Übersee-Départements und -Gemeinschaften sowie in sui generis Gemeinschaften wohnhaft sein.

Die Garantien gelten weltweit, mit Ausnahme von Ländern im Zustand des Bürger- oder internationalen Kriegs, bekannter politischer Instabilität, oder die von Volksbewegungen, Unruhen, Terrorakten, Vergeltungsmaßnahmen, Einschränkungen der freien Bewegung von Personen und Gütern (aus welchem Grund auch immer, insbesondere aus gesundheitlichen, sicherheitstechnischen, meteorologischen usw. Gründen) oder der Kernspaltung oder jeglicher Strahlung aus einer Energiequelle mit radioaktiver Natur betroffen sind.

Bei Vertragsabschluss

Der Versicherte ist verpflichtet, den Beitrag zu zahlen.

Der Versicherte ist verpflichtet, die vom Versicherer gestellten Fragen insbesondere im Erklärungsformular genau zu beantworten, um die übernommenen Risiken bewerten zu können.

Im Schadensfall

1. Sie müssen den Schaden melden, sobald er von einer kompetenten medizinischen Behörde als schwerwiegend genug für eine Reisekontraindikation bestätigt wird oder sobald Sie von dem Ereignis Kenntnis haben, das die Garantie auslösen könnte.

2. Wenn der Schaden nicht direkt von der Reiseagentur oder dem Veranstalter an den Versicherer gemeldet wurde, müssen Sie ihn innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Ereignis, das die Garantie auslöst, informieren.

  • Im Rahmen der Versicherungsgarantien:
  • Im Rahmen anderer Versicherungsgarantien muss der Versicherte seinen Schaden innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Ereignis, das die Garantie auslöst, melden.
  • Im Rahmen der Assistance-Leistungen muss der Versicherte die Assistance-Zentrale kontaktieren und deren vorherige Zustimmung einholen, bevor er irgendeine Initiative ergreift oder Kosten aufwendet. In jedem Fall ist der Versicherte verpflichtet, dem Versicherer alle zur Umsetzung der Versicherungsgarantien und der im Vertrag vorgesehenen Assistance-Leistungen erforderlichen Belege und Dokumente vorzulegen.

Der Beitrag ist bei Vertragsabschluss zahlbar, mit jedem von der Reiseagentur akzeptierten Zahlungsmittel.

Beginn des Schutzes

Die Garantien « Stornierung aus jeglichem gerechtfertigten Grund » treten am Tag des Vertragsabschlusses in Kraft. Alle anderen Garantien treten am Tag der Abreise (Treffpunkt des Veranstalters bei der Hinreise) in Kraft.

Rücktrittsrecht

Entsprechend Artikel L112-10 des Versicherungsgesetzbuches kann der Versicherte, der zu nicht beruflichen Zwecken eine Versicherung abschließt und eine frühere Deckung für eines der durch den neuen Vertrag gedeckten Risiken nachweisen kann, von diesem neuen Vertrag zurücktreten, ohne Gebühren oder Strafen, solange er nicht vollständig durchgeführt wurde oder der Versicherte keine Garantie in Anspruch genommen hat, und zwar innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen ab Vertragsabschluss.

Ende des Schutzes

Die Garantien « Stornierung aus jeglichem gerechtfertigten Grund » enden am Tag der Abreise (Treffpunkt des Veranstalters bei der Hinreise). Alle anderen Garantien enden am letzten Tag der Reise (Treffpunkt der Gruppe zum Abschied), mit einer maximalen Dauer von 90 aufeinanderfolgenden Tagen.

Die Kündigung des Vertrags ist nicht gestattet.