Meer, Himmel, Wald, Entspannung, Luxus, Technologie ... sind einige der Namen, die dieses fabelhafte Vorzeige-Wohngebiet in Llafranc – Costa Brava beschreiben. Atemberaubendes Einfamilienhaus im zeitgenössischen Stil, gelegen in einer fabelhaften Anlage mit Swimmingpool und Zugang zu einer Nebenanlage mit Tennisplatz, zweitem Swimmingpool und Gärten. Das Haus erstreckt sich über drei Ebenen. Im Erdgeschoss haben wir eine schöne, voll ausgestattete Küche und ein schönes Esszimmer mit einem großen Wohnzimmer, von dem aus Sie auf eine schöne Terrasse gelangen, auf der Sie die Ruhe der Costa Brava genießen können. Auf der gleichen Etage gibt es auch ein komplettes Badezimmer und eine Waschküche. Im ersten Stock befindet sich die Eingangshalle, wo sich eine Doppelsuite mit Zugang zur Terrasse und Badezimmer mit Dusche, ein Doppelzimmer und ein Schlafzimmer mit Etagenbetten befinden, die sich ein Badezimmer mit Dusche teilen. Von dieser Ebene aus haben Sie Zugang zu einer Garage. Das Obergeschoss wird von einem fabelhaften Doppelzimmer mit eigenem Bad und Zugang zu zwei Terrassen eingenommen. Klimaanlage und Heizung im Nachtbereich Zwei überdachte Parkplätze Kapazität: 8 Personen
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Babybett: 7 € pro Tag
- Zustellbettmiete: 12 € pro Tag
- Kleines Willkommenspaket: 40 € pro Aufenthalt
- Poolhandtuch: 10 € pro Aufenthalt
- Zusätzliches Handtuchset: 7 € pro Aufenthalt
- Zusätzliche Bettwäsche pro Person: 14 € pro Aufenthalt
- Großes Willkommenspaket: 75 € pro Aufenthalt
- Reinigungsservice: 30 € pro Tag
- Lebensmittelauffüllung: 50 € pro Aufenthalt
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.