Meer, Himmel, Wald, Entspannung, Luxus, Technologie ... das sind nur einige der Merkmale dieses fantastischen Wohn-Highlights in Llafranc an der Costa Brava. Ein beeindruckendes, freistehendes Haus im zeitgenössischen Stil in einer fantastischen Anlage mit Swimmingpool und Zugang zu einem Nebengebäude mit Tennisplatz, zweitem Pool und Gärten. Das Haus erstreckt sich über drei Ebenen. Im Erdgeschoss befinden sich eine schöne, voll ausgestattete Küche, ein gemütliches Esszimmer und ein großes Wohnzimmer mit Zugang zu einer schönen Terrasse, auf der Sie die Ruhe der Costa Brava genießen können. Auf derselben Etage befinden sich außerdem ein Badezimmer und eine Waschküche. Im ersten Stock befinden sich die Eingangshalle mit einer Doppelsuite mit Zugang zur Terrasse und einem Badezimmer mit Dusche, einem Doppelzimmer und einem Schlafzimmer mit Etagenbett, die sich ein Badezimmer mit Dusche teilen. Von dieser Ebene aus gelangt man in die Garage. Im Obergeschoss befindet sich ein fantastisches Doppelzimmer mit eigenem Bad und Zugang zu zwei Terrassen. Der Schlafbereich ist mit Klimaanlage und Heizung ausgestattet. Zwei überdachte Parkplätze sind vorhanden. Kapazität: 8 Personen. Mindestmietdauer: 4 Wochen.
Optionale Leistungen, die vor Ort bezahlt und vor Ihrer Ankunft reserviert werden müssen:
- Babybett: 7 € pro Tag
- Klappbett: 12 € pro Tag
- Kleines Willkommenspaket: 40 € pro Aufenthalt
- Poolhandtuch: 10 € pro Aufenthalt
- Zusätzliches Handtuchset: 7 € pro Aufenthalt
- Zusätzliche Bettwäsche pro Person: 14 € pro Aufenthalt
- Großes Willkommenspaket: 75 € pro Aufenthalt
- Reinigungsservice: 30 € pro Tag
- Lebensmitteleinkauf: 50 € pro Aufenthalt
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.