Wohnung zu vermieten in erster Meereslinie in der Nähe des Stadtstrandes von Los Locos! Die Wohnung hat eine Fläche von 61 m2 und besteht aus zwei Schlafzimmern, einem Wohnzimmer, einem Badezimmer, einer französischen Küche und einem Balkon. Die Wohnung verfügt über alles, was Sie zum Wohnen und Entspannen benötigen: Möbel, Elektrohaushaltsgeräte, Geschirr, Bettwäsche und Handtücher. Zentrale Klimaanlage. Spanisches Fernsehen (zwei Fernseher in den Wohnungen). Das Haus verfügt über einen Swimmingpool. Unterkunftsmöglichkeit – bis zu sechs Personen (keine Tiere!). Rauchen ist nur auf der Terrasse gestattet! Das Meer und der Stadtstrand liegen buchstäblich auf der anderen Straßenseite! In der Nähe gibt es viele freundliche Bars und Restaurants. Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar. Eine Stadtbushaltestelle ist nur wenige Schritte entfernt.
Der Check-in in der Unterkunft erfolgt von 15:00 bis 19:00 Uhr. Der Check-out erfolgt von 09:00 bis 11:00 Uhr. Für den Check-in oder Check-out außerhalb der Betriebs-/Bürozeiten, an Sonn-, Wochenenden und Feiertagen wird eine zusätzliche Gebühr von 20 Euro erhoben. Bürozeiten: Montag – Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 15:00 Uhr, Sonntag – geschlossen.
Zusätzliche Informationen :
Gemeinschaftspool
- Öffnungszeitraum: vom 15 Juni bis 1 September.
Verpflichtende Leistungen vor Ort zu bezahlen:
. Kaution (rückzahlbar) : 200 € pro Buchung
Optionale Leistungen vor Ort zu bezahlen und vorher zu buchen Ihre Ankunft:
. Kinderbett : 20 € pro Buchung
. Ankunft außerhalb der angegebenen Zeiten : 20 € pro Buchung
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.