Wohnung zu vermieten, 200 Meter vom Meer und dem beliebten Stadtstrand von Los Locos entfernt. Wohnung mit einer Fläche von 65 qm. besteht aus zwei Schlafzimmern, einem Wohnzimmer, einem Badezimmer, einer Küche im französischen Stil und einer Terrasse mit Blick auf den Pool im Innenhof. Es gibt alles, was zum Wohnen und Entspannen notwendig ist: Elektrohaushaltsgeräte, Geschirr, Bettwäsche, Handtücher, WLAN, spanisches Fernsehen. Die Wohnung bietet Platz für bis zu 4 Personen. Die Wohnung ist mit Klimaanlage und Deckenventilatoren ausgestattet. Die günstige Lage der Unterkunft ermöglicht es Ihnen, sowohl Zeit am Strand zu verbringen als auch Spaziergänge durch die benachbarten Straßen zu unternehmen, wo es viele gemütliche Bars und Cafés gibt. Auch der Supermarkt der Konsum-Kette ist fußläufig erreichbar. Der Pool ist vom 1. Juni bis 30. September verfügbar.
Der Check-in in der Unterkunft erfolgt von 15:00 bis 19:00 Uhr. Der Check-out erfolgt von 09:00 bis 11:00 Uhr. Für den Check-in oder Check-out außerhalb der Betriebs-/Bürozeiten, an Sonn-, Wochenenden und Feiertagen wird eine zusätzliche Gebühr von 20 Euro erhoben. Bürozeiten: Montag – Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr, Samstag von 10:00 bis 15:00 Uhr, Sonntag – geschlossen.
Zusätzliche Informationen :
Gemeinschaftspool
- Öffnungszeitraum: vom 1 Juni bis 30 September.
Verpflichtende Leistungen vor Ort zu bezahlen:
. Kaution (rückzahlbar) : 200 € pro Buchung
Optionale Leistungen vor Ort zu bezahlen und vorher zu buchen Ihre Ankunft:
. Ankunft außerhalb der angegebenen Zeiten : 20 € pro Buchung
. Kinderbett : 20 € pro Buchung
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.